Fördermöglichkeiten wenn Sie eine neue Wagner Maschine anschaffen möchten:

Sie haben Ihre Traum-Maschine bei uns gefunden? Prima!

Natürlich kommt die Frage auf „Wie kann ich optimal Finanzieren und meine Budgets am besten einsetzen?“

Um ein Unternehmen bei der Anschaffung von Werkzeugmaschinen zu unterstützen, gibt es auf vielen Ebenen verschiedene Förderprogramme. Um Ihnen einen kleinen Überblick zu verschaffen, haben wir einige Informationen zu Fördermöglichkeiten beim Maschinenkauf zusammengefasst.

Bundesweite Förderung: KfW Förderprogramm

Bis zu 40 % Tilgungszuschuss für neue Maschinen.

Hinter dem Titel "Energieeffizienz und Prozesswärme aus Erneuerbaren Energien in der Wirtschaft" – verbirgt sich das Förderprogramm der KfW (Nr. 295). Beim Kauf einer neuen Maschine sind hierbei Zuschüsse von bis zu 40 % zu erreichen.

Wer kann gefördert werden?
Freiberufler, private oder kommunale Unternehmen mit Niederlassung oder Betriebsstätte in Deutschland.
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) haben günstigere Konditionen.

Wie wird gefördert?
Es wird zwischen einem reinen Zuschuss und einem Kredit mit Tilgungszuschuss unterschieden. Das ist auch wichtig für die Antragsstellung. Das "Zuschussprogramm" läuft über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).

Was wird gefördert?

Für den Neukauf von Maschinen und Aufrüstung von Anlagen sind die Module 1 und 4 relevant.

Im Modul 1 "Querschnittstechnologien" werden Investitionen in hocheffiziente Anlagen und Aggregate für industrielle und gewerbliche Anwendungen gefördert.

Diese Förderung gilt für:

  • Elektrische Motoren und Antriebe
  • Elektrisch angetriebene Pumpen
  • Ventilatoren
  • Drucklufterzeuger und deren Steuerung
  • Wärmeübertrager für Abwärmenutzung/Wärmerückgewinnung
  • Thermische Isolierung/Wärmedämmung von industriellen Anlagen
  • Komponenten wie Frequenzumrichter und Wärmerückgewinnungseinrichtungen in raumlufttechnischen Anlagen
  • Bei Anschaffung von energieeffizienten Anlagen können Sie einen Kredit von bis zu EUR 25 Millionen beantragen.

  • Höhe des Zuschusses zur Tilgung des Kredits abhängig von Unternehmensgröße:

    • Kleine Unternehmen: bis zu 50% der förderfähigen Kosten
    • Mittlere Unternehmen: bis zu 40% der förderfähigen Kosten
    • Große Unternehmen: bis zu 30% der förderfähigen Kosten

Es ist ein maximaler Tilgungszuschuss von EUR 200.000 möglich. Förderfähige Kosten umfassen alle Maßnahmenkosten sowie bis zu 30% der Investitionskosten für Planung und Installation.

Weitere Informationen zu Modul 1

Modul 4 bezieht sich auf die energiebezogene Optimierung von Anlagen und Pozessen. Hier können Sie Fördermöglichkeiten für Investitionen von Maschinen und Prozesstechnik anfordern. Förderfähig sind u.a.

  • Umstellung von Prozessen und Verfahren zur Energie- und Ressourceneinsparung.
  • Nutzung der Abwärme bestehender Prozesse durch den Einsatz neuer Maschinen.
  • Eindämmung und/oder Vermeidung von Energieverlusten.

Welche Förderungen zur Maschinen-Neuanschaffung gibt es?

  • Förderung für große Unternehmen: 500 € pro jährlich eingesparter Tonne CO2. (Erfordernis eines Einsparkonzepts)
  • Förderung für kleine und mittlere Unternehmen (KMU): 900 € pro jährlich eingesparter Tonne CO2.
  • Die Maschinen-Förderung beträgt bis zu 50% der förderfähigen Kosten.
  • Maximale Förderhöhe beträgt 15.000.000 €.

Weitere Informationen zu Modul 4 

Wie läuft die Förderung bei Maschinen Wagner Werkzeugmaschinen? 

Gemeinsam mit Ihnen prüfen wir die Förderwürdigkeit der Neuanschaffung aufgrund der aktuellen Begebenheiten.
Die Einreichung erfolgt über einen Drittanbieter in Ihrem Namen und auf Ihre Rechnung.
 

-> Weitere Informationen: KfW-Seite 

 



Förderung Maschinenanschaffung NRW

Fördermöglichkeiten in ausgewiesenen Gebieten

Die Förderung in Nordrhein-Westfalen (in ausgewiesenen Gebieten) richtet sich an KMU (kleine und mittlere unternehmen), die:

  • Die Errichtung neuer oder die Erweiterung bestehender Betriebsstätten planen.
  • In der Gründungsphase eine Betriebsstätte erwerben oder errichten möchten.
  • Eine von Stilllegung bedrohte Betriebsstätte übernehmen wollen.
  • Die Produktion einer Betriebsstätte in neue Produkte diversifizieren möchten.
  • Eine grundlegende Änderung des gesamten Produktionsprozesses einer bestehenden Betriebsstätte anstreben.
  • Beratungsleistungen und Schulungen in Anspruch nehmen möchten.
  • Die Markteinführung innovativer Produkte planen.

Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses. Die Höhe der Förderung variiert je nach Fördergebiet und Unternehmensgröße:

In den C-Fördergebieten beträgt die Förderung für kleine Unternehmen bis zu 35 Prozent bei Arbeitsplatz schaffenden Maßnahmen und maximal 25 Prozent bei Arbeitsplatz sichernden Maßnahmen. Für mittlere Unternehmen liegt der Satz bei bis zu 25 Prozent für Arbeitsplatz schaffende Maßnahmen und maximal 15 Prozent für Arbeitsplatz sichernde Maßnahmen. Große Unternehmen können bis zu 15 Prozent oder maximal 11,25 Millionen Euro Förderung bei Arbeitsplatz schaffenden Maßnahmen erhalten.

In den D-Fördergebieten erhalten kleine Unternehmen 20 Prozent Förderung bei Arbeitsplatz schaffenden Maßnahmen und 15 Prozent bei Arbeitsplatz sichernden Maßnahmen. Mittlere Unternehmen können mit 10 Prozent Förderung bei Arbeitsplatz schaffenden Maßnahmen und 10 Prozent bei Arbeitsplatz sichernden Maßnahmen rechnen.

Im Anwendungsbereich der "De-minimis"-Verordnung gelten in beiden Fördergebieten folgende Höchstsätze für die Förderung, basierend auf der maximalen Beihilfeintensität von 200.000 Euro Gesamtbetrag innerhalb von 3 Steuerjahren:

Kleine Unternehmen erhalten 50 Prozent Förderung, mittlere Unternehmen 40 Prozent und große Unternehmen 30 Prozent.

Förderung von Investitionen: Bei Arbeitsplatz schaffenden Maßnahmen können je gefördertem Dauerarbeitsplatz bis zu 400.000 Euro an förderfähigen Ausgaben angesetzt werden. Bei Arbeitsplatz sichernden Maßnahmen beträgt dieser Betrag bis zu 200.000 Euro.

Weitere Informationen: Förderdatenbank


Förderung Maschinenanschaffung Bayern

Fördermöglichkeiten 

Für eine KMU in Bayern bestehen verschiedene Möglichkeiten zur Förderung des Maschinenneukaufs.

Im Rahmen der gewerblichen Regionalförderung können einzelbetriebliche Investitionen unterstützt werden, um die Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens zu stärken.

Die genauen Förderprogramme und -gebiete sowie die Mindestinvestitionsgrenzen können auf der offiziellen Website des bayerischen Landesamts für Wirtschaft  eingesehen werden.

Einige potenzielle Fördermöglichkeiten könnten sein:

  • Bayerisches Regionales Förderprogramm für die gewerbliche Wirtschaft (BRF): Dieses Programm unterstützt Investitionen von Unternehmen und kann möglicherweise auch den Maschinenneukauf umfassen.

  • Bayerisches Regionales Förderprogramm für die gewerbliche Wirtschaft (BRF) - Sonderprogramm Schwelleninvestitionen in Kleinstbetrieben: Dieses spezielle Sonderprogramm richtet sich an Kleinstbetriebe und könnte ebenfalls Fördermittel für den Maschinenneukauf bereitstellen.

  • Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GRW): Dieses Förderprogramm umfasst verschiedene Maßnahmen zur Unterstützung der regionalen Wirtschaft und könnte auch Fördermittel für den Maschinenneukauf bereitstellen.

Es ist ratsam, sich vor Antragstellung mit der zuständigen Regierung in Verbindung zu setzen, um die genauen Anforderungen und Modalitäten der einzelnen Förderprogramme zu klären.

Weitere Informationen zu Förderungen für Maschinenkauf und Investitionen in Gewerbe in Bayern unter:

Wirtschaftsförderung in Bayern - Regionalförderung